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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 11.04.2021

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Beschreibung

Stadtverwaltung Freiburg erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest - Zwei Sperrbezirke eingerichtet - Keine Gefahr für Menschen durch Vogelgrippe
In Baden-Württemberg ist in den vergangenen Wochen die Vogelgrippe aufgetreten. Auch in Freiburg hat die Veterinärbehörde der Stadt in mehreren Geflügelbeständen Fälle der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt. Die Stadtverwaltung hat deshalb eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung erlassen, die seit gestern (8. April) gültig ist. Um die Ausbruchsbetriebe wurden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen Einschränkungen insbesondere für Geflügelhalter gelten. (Eine Karte mit den Gebieten und die Verfügung im Wortlaut gibt es hier: https://www.freiburg.de/pb/1482725.html).

Was müssen Geflügelhalter im Sperrbezirk beachten?:
Im Sperrbezirk gilt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter. Das bedeutet, dass die Tiere in einem geschlossenen Stall oder zumindest in einer überdachten Voliere gehalten werden müssen. Der Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist verboten. Zusätzlich müssen Geflügelhalter sich strikt an Hygieneregeln halten. Geflügelausstellungen sind verboten. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, der Veterinärbehörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel zu melden. Wenn gehaltene Vögel verenden, muss das ebenfalls sofort gemeldet werden.

Was ist im Beobachtungsgebiet zu beachten?:
Im Beobachtungsgebiet gilt keine Aufstallungspflicht. Die Meldepflicht aller Geflügelhalter ist aber hier ebenfalls vorgeschrieben und auch die Hygieneregeln gelten entsprechend.

Wie lange bleiben die Beschränkungen bestehen?:
Die Beschränkungen im Sperrbezirk 1 sind bis zum 21. April und im Sperrbezirk 2 bis zum 28. April befristet. Das Beobachtungsgebiet wird am 7. Mai aufgehoben, wenn keine neuen Fälle hinzukommen.

Was passiert in den Seuchenbetrieben?:
Die Tiere in den Betrieben, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, mussten unverzüglich tierschutzgerecht getötet und beseitigt werden. Im Stadtkreis Freiburg wurden 107 Hühner und anderes Geflügel gekeult. 43 Tiere waren an der Seuche bereits verendet. Nach der Tötung muss in den Betrieben eine sorgfältige und mehrfache Reinigung und Desinfektion erfolgen. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet können erst aufgehoben werden, wenn die Veterinärbehörde abgenommen hat, dass die Betriebe ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert wurden.

Wie kommt die Geflügelpest in den Stadtkreis?:
Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind zahlreiche Junghühner im Zeitraum 16. März bis 19. März an Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 180 Geflügelhaltungen im Land.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für den Menschen?:
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus nicht gefährlich für den Menschen oder Hunde und Katzen. Totes Geflügel oder tote Wildvögel sollten jedoch nur mit Handschuhen angefasst werden. Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei 70 Grad Celsius abgetötet wird.