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Ein weiterer Schritt zu einem Bundesweiten Register für Tierhaltungsverbot-Register vom 03.04.2023

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Eine Veterinärbehörde weiß oftmals nicht, ob jemand früher schon andernorts mit Tierquälerei auffiel und deshalb keine Tiere mehr halten darf – traurige Realität. Im Jahr 2022 hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Brandenburg mehrheitlich für die Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungsverbote gestimmt. Seit heute unterstützt das Saarland diese Pläne zur Einrichtung einer bundesweiten Datenbank ebenfalls. Auf der jüngsten Sitzung der Bund-Länder-Tierschutzreferenten wird nun geprüft, auf welcher digitalen Plattform die Datenbank eingerichtet werden könnte.
Die Datenbank soll künftig erfassen, wer einem Tierhaltungsverbot unterliegt, welche Behörde das Verbot erteilt hat, warum und für welchen Zeitraum das Verbot erlassen worden ist. Nun wird die Bundesregierung aufgefordert, ein solches Register zu erarbeiten und einzuführen.

Ein weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung mehr Tierschutz!

Foto: dpa/Boris Roessler