Kastration vom 10.02.2017
Beschreibung
So langsam neigt sich der Winter dem Ende zu, und wir gehen mit riesigen Schritten der wärmeren Jahreszeit entgegen.
Dies ist jene Zeit, in der Tiere in Not Breisgau e.V. wie jedes Jahr (leider mit zunehmender Tendenz) verwilderte Katzen kastriert. An dieser Stelle möchten wir einige Dinge über die Kastration mitteilen, evtl. auch den einen oder anderen Katzenhalter zum Nachdenken anregen.
Kastrationen sind ein wichtiger Schritt um das Katzenelend einzudämmen ! Millionen unerwünschte Katzen werden jedes Jahr geboren. Von März bis September, der Hauptzeit für Katzengeburten, streunen viele Katzen umher.
Ein Teil von ihnen wird überfahren, oder ist sehr krank. Die Katzen die Überleben werden bereits ab dem 5. Monat geschlechtsreif und sind in der Lage 4 bis 6 Kätzchen zu werfen.
So beginnt der Teufelskreis!
Alle, die ihr Tier nicht kastrieren lassen, machen sich mitschuldig an dem Elend der Katzen, denn der Nachwuchs einer Kätzin kann nach 10 Jahren über 80 Millionen Tiere betragen!
Die Kastration ist die einzige Lösung, um das bestehende Katzenelend zu beenden. Eine Katze bringt normalerweise zwei- bis dreimal im Jahr Junge zur Welt. Das können in einem Katzenleben bis zu 200 Jungkatzen sein.
Glauben Sie keinem, der behauptet, eine Kätzin müsse erst einmal Junge werfen, bevor sie kastriert werden könne. Aus tiermedizinischer Sicht gibt es hierfür keinen vernünftigen Grund.
Eine Kastration ist auch kein Eingriff in die Natur, wie manche Menschen meinen. Gegen die Natur ist es da schon eher, dass jedes Jahr ca. 250.000 Katzen erschossen werden, oder über 300.000 Katzen auf den Straßen überfahren werden. Ebenfalls werden Tausende von Katzen von ihren Halter/innen getötet oder ausgesetzt. Die Qualen, die die Tiere so erleiden müssen, lassen sich kaum in Worte fassen.
Alle, die Katzen verantwortungsvoll halten wollen, sollten sie kastrieren lassen. Nur das hilft. Natürlich gilt dies für Kätzin, wie für Kater. Die Lebensfreude der Katzen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da sie sich nicht über bewusstes Denken klar werden, dass ihnen der Geschlechtstrieb genommen worden ist.
Auch das Land Baden Württemberg hat hierzu schon vor einiger Zeit einen Vorschlag zur Katzenschutzverordung nach
§13b Tierschutzgesetz vorgelegt.
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