Aktionswoche „Check meinen Chip“ vom 03.09.2017
Beschreibung
Vom 11. bis 15. September führt der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) u. a. in Kooperation mit dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes erstmals die Aktion „Check meinen Chip“ durch. Im Rahmen der Woche rufen die Verbände Tierhalter dazu auf, die mit der Mikrochip-Nummer verknüpften Daten ihres Haustieres zu prüfen, damit ein entlaufenes Tier im Fall der Fälle schnell zurück nach Hause vermittelt werden kann. Noch nicht gekennzeichnete Tiere sollten durch einen Chip bzw. Transponder unverwechselbar gemacht werden. Mit der Chipnummer kann der Halter sie anschließend kostenfrei im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes registrieren (www.registrier-dein-tier.de). „Check meinen Chip“ findet künftig immer in der zweiten Septemberwoche statt.
„Nur wenn die eigenen Daten im Register aktuell sind, kann ein entlaufenes oder entflogenes Haustier auch erfolgreich zurück nach Hause vermittelt werden – umso wichtiger ist es, diese stets auf dem neuesten Stand zu halten“, erklärt Daniela Rohs, Leiterin des Haustierregisters beim Deutschen Tierschutzbund. Zum Ändern der Daten erreichen Tierhalter das Haustierregister unter der Telefonnummer 0228-6049635 oder per E-Mail an info@registrierdeintier.de. Ob das Tier überhaupt schon registriert ist, können Halter über die Mikrochip-Nummer-Abfrage auf der Website www.registrier-dein-tier.de prüfen und die Anmeldung gegebenenfalls online kostenfrei nachholen.
Wichtigkeit von Kennzeichnung und Registrierung
Die Kennzeichnung des Tieres muss von einem Tierarzt vorgenommen werden. Dieser setzt dem Tier dazu den reiskorngroßen Transponder mit einer Spritze unter die Haut auf der linken Seite des Halses. Die auf dem Chip gespeicherte 15-stellige Nummer kann – ebenso wie bei Ziervögeln eine Ringnummer – vom Tierarzt oder vom Halter selbst beim Haustierregister registriert werden, indem sie mit weiteren Angaben zu Tier und Halter gespeichert wird. Die Aktion „Check meinen Chip“ will darauf aufmerksam machen, dass noch immer zu wenige Tiere gekennzeichnet und noch weniger registriert sind, obwohl nur die Kombination dieser zwei einfachen Maßnahmen sicherstellen kann, dass ein entlaufenes Tier und sein Besitzer schnell wieder zusammen finden. Für eine Reise in andere EU-Mitgliedstaaten ist die Kennzeichnung mit Mikrochip ohnehin für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben.
Entlastung für Tierheime
Für entlaufene oder entflogene Tiere, die von tierlieben Menschen aufgegriffen werden, ist das Tierheim eine der ersten Anlaufstellen. Pro Jahr nehmen die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheime rund 300.000 neue Tiere auf, ein Großteil davon Fundtiere. Eine einfache und schnelle Rückführung mit Hilfe einer Kennzeichnung und einer Registrierung im Haustierregister bedeutet daher auch eine Entlastung für die Tierheime.