Mitgliederversammlung Deutscher Tierschutzbund vom 15.09.2017
Beschreibung
Pressemeldung
11.09.2017
Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes verabschiedet drei Resolutionen
Mit einer Resolution fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes, dass die Bundestagswahl am 24. September der Startpunkt sein muss, um den politischen Tierschutz in Deutschland deutlich voranzubringen. Ebenso fordern die Tierschützer die Kommunen und ihre Spitzenverbände sowie die Bundes- und Länderregierungen auf, die Kosten, die Tierheimen bei der Übernahme kommunaler Pflichtaufgaben entstehen, kostendeckend zu erstatten. In einer dritten Resolution bekundet die Mitgliederversammlung ihre Solidarität mit den Tierschutzvereinen und Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern, die von einer drohenden Förderungskürzung durch die Landesregierung betroffen sind. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes fand am vergangenen Wochenende in Potsdam statt.
Unter dem Motto „Bundestagswahl ist #Tierschutzwahl“ haben der Dachverband und seine mehr als 740 Mitgliedsvereine auf der diesjährigen Mitgliederversammlung deutlich gemacht, dass der Tierschutz dringender Nachbesserungen bedarf. „Obwohl der Tierschutz vor 15 Jahren als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde, ist die Kluft zwischen Verfassungsanspruch und der Tierschutzrealität nach wie vor eklatant“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir fordern die demokratischen Parteien, insbesondere diejenigen, die bei der Bundestagswahl am 24. September die Regierungsmehrheit erhalten, auf, in der kommenden Legislaturperiode dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen.“ Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören für die Tierschützer eine grundlegende, staatszielkonforme Neufassung des Tierschutzgesetzes, die Einführung einer bundeseinheitlichen Tierschutz-Verbandsklage, die Erstellung und Umsetzung einer konkreten Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen, ein Verbot von Wildtieren im Zirkus, die Entwicklung einer nationalen Nutztierstrategie, inklusive eines staatlichen Labels und einer auf Tierschutz ausgerichteten Förderpolitik, sowie eine umfassende Finanzierung und Zukunftssicherung der Tierheime.
Resolution zur Finanzierung und Zukunft der Tierheime
Viele Tierheime sind in ihrer Existenz bedroht, weil die öffentliche Hand nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, die in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen angemessen zu erstatten. In den vergangenen Jahren sind jegliche Versuche, allgemeinverbindliche und auskömmliche Standards der Tierheimfinanzierung auszuhandeln, an der Verweigerungshaltung der kommunalen Spitzenverbände gescheitert. Im Ergebnis müssen die Tierschutzvereine weiterhin mühsame Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune führen, um eine ansatzweise kostendeckende Übernahme der für die Unterbringung von Fundtieren entstandenen Kosten zu erreichen. „Die Tierschützer in Deutschland werden es nicht länger hinnehmen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände, Bund und Länder ihrer Verantwortung entziehen und die Institution der Tierschutzvereine als gegeben ansehen“, sagt Schröder. „Die Verantwortlichen verlassen sich derzeit zu sehr darauf, dass der karitative Tierschutz in Deutschland auch zukünftig durch ehrenamtliches Engagement,
Hinweis
Leidenschaft und die Spenden seiner Unterstützer aufrechterhalten wird.“ In einer Resolution fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes die Kommunen und ihre Spitzenverbände sowie die Bundes- und Länderregierrungen auf, sich endlich ihrer Verantwortung für den Tierschutz in Deutschland zu stellen.
Solidarität mit den Tierschützern in Mecklenburg-Vorpommern
Im Kampf gegen die drohende Kürzung der Tierheimförderung durch die Landesregierung, hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und seinen Mitgliedsvereinen ihre Solidarität zugesichert. Aus dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 geht hervor, dass die Förderung der Tierschutzvereine und Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern künftig neu aufgestellt werden soll: Die jährlichen Mittel für Katzenkastrationen in Höhe von 40.000 Euro fallen demnach ab 2018 komplett weg. Der Investitionstopf zur Förderung und zum Ausbau von Tierheimen soll künftig, neben Mitteln des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, zur Hälfte aus Mitteln der zuständigen Kommunen bereitgestellt werden. Da die Kommunen jedoch rechtlich nicht verpflichtet sind, ihren finanziellen Anteil zu leisten, besteht für die Tierschutzvereine keinerlei Rechtssicherheit, die andere Hälfte der Fördermittel auch zu erhalten. Die Mitgliederversammlung fordert die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und den zuständigen Minister Dr. Till Backhaus daher auf, die Fortführung der Tierheimförderung in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich und in voller Höhe zu garantieren. Zudem wenden sich die Tierschützer an alle anderen Landesregierungen, mit dem Appell, bestehende Förderprogramme zu erhalten bzw. – wo notwendig – zu erhöhen. Bundesländer, in denen noch keine Förderungen bestehen, sollten diese schnellstmöglich etablieren.