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HAUSARREST ODER KASTRATION vom 25.03.2018

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Beschreibung

Als erste Millionenstadt hat Köln eine Verordnung zum Schutz von Katzen erlassen.

Diese tritt am Mittwoch, 4. April 2018, in Kraft und umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.

Katzenhalterinnen und -halter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Zudem müssen die Katzen dauerhaft mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister – zum Beispiel "TASSO e.V." oder "FINDEFIX" – registriert werden. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind.

Mit einer Informationskampagne weist die Stadt Köln Katzenhalterinnen und -halter auf ihre Pflichten hin. Sie verteilt Informationsplakate und Faltblätter an Kölner Tierarztpraxen.

Erforderlich wurde die Katzenschutzverordnung, weil es in den letzten Jahren zu einer unkontrollierten Vermehrung von freilebenden mit auch freigehenden Katzen und damit zu einer Überpopulation gekommen ist.

Die Maßnahmen der Tierschützerinnen und Tierschützer, Katzen einzufangen, tierärztlich untersuchen und kastrieren zu lassen, konnten die Population bisher nicht eindämmen. Viele freilebende Katzen – ausgesetzte, entlaufene oder im Freien geborene – sind verwahrlost, krank und verletzt sowie in einem schlechten Allgemeinzustand.

Die Zahl der freilebenden Katzen liegt in Köln bei rund 20.000, Tendenz steigend. Gleichzeitig erhöht sich der Unterbringungsbedarf der Katzen in den Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine in einem Maße, in dem er kaum noch befriedigt werden kann.

Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen durch das Gebot der Kastration langfristig verringert.

Quelle: http://www.stadt-koeln.de