Welpenhandel vom 28.08.2018
Beschreibung
Das Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys ist lukrativ und äußerst grausam zugleich. Käufer haben von den miserablen Zuständen meist keine Ahnung. Die britische Regierung will nun hart dagegen vorgehen. Ein Vorbild für Deutschland?
Haustiere gehören zu unserem Leben wie der morgendliche Kaffee, das Smartphone in der Tasche oder die Zahnbürste im Bad. Ganz bestimmt sind sie uns viel wichtiger als besagte Güter. Dennoch passt der Vergleich, denn Hunde und Katze gelten rechtlich als „Ware“. Absurderweise können wir bei allen genannten Produkten, wenn wir es denn darauf anlegen, genau zurückverfolgen, wo, wann, von wem und unter welchen Bedingungen etwas produziert wurde. Sofern sie nicht auf der Schlachtbank landen sollen, ist das bei Tieren kaum der Fall.
Und so boomt weltweit ein grausames Geschäft mit Tierbabys, in dem jährlich Millionen umgesetzt werden. Die Tiere werden nicht selten in elenden Umständen aufgezogen, in kleinen Käfigen gehalten, in stickigen Containern tagelang rumgefahren und so dürftig gefüttert, dass sie gerade noch überleben. Über Online-Plattformen wie Ebay oder Facebook werden die armen Wesen in Geld umgemünzt. Der Käufer ahnt von den zuvor krassen Zuständen meist nichts – spätestens aber beim ersten Tierarztbesuch, wenn Missbildungen, Unterentwicklungen und Krankheiten zum Vorschein kommen. Teilweise sind diese so schlimm, dass Euthanasie empfohlen wird oder der Welpe vor Schwäche stirbt.
In England hat man davon jetzt genug gesehen. In einem ersten Schritt dürfen auf der Insel ab Oktober keine Katzen- und Hundebabys mehr verkauft werden, die jünger als acht Wochen sind. So weit, so gut. Der nächste Schritt greift allerdings deutlich weiter: ein komplettes Verkaufsverbot für Zoofachgeschäfte und Tierhändler. Diesen Plan hat die britische Regierung nun vorgestellt.
Wer einen Welpen kaufen will, müsse das künftig in einem Tierheim oder bei kontrollierten, zugelassenen Züchtern tun, teilte das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten mit.
Tierschutzverbände und -aktivisten sind begeistert.
Das geplante Gesetz geht zu einem großen Teil auf die „Lucy‘s Law“-Kampagne zurück. Lucy war ein Cavalier King Charles Spaniel. 2013 wurde sie aus einer Welpenfarm in Wales gerettet, litt an massiven gesundheitlichen Schäden, unter anderem an einer gekrümmten Wirbelsäule und Epilepsie. Nur zwei Jahre später starb sie trotz intensiver Behandlung. Der Fall machte Schlagzeilen und rüttelte die Briten auf. Tierarzt Abraham und andere Tierschützer starteten darauf die Petition „Lucy‘s Law“.
In Deutschland darf ein Welpe ebenfalls erst im Alter von mindestens acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Ein Verkaufsverbot für Zoofachgeschäfte gibt es allerdings nicht. Der Deutsche Tierschutzbund hält das für einen Fehler.
WIR SIND ÜBERZEUGT, DASS JEDER EIN FÜR SICH GEEIGNETES TIER IN EINEM TIERHEIM FINDET. ANSONSTEN SOLLTE MAN ABER NUR ZU EINEM VERTRAUENVOLLEN ZÜCHTER GEHEN.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
WIR SIND ÜBERZEUGT, DASS DEUTSCHLAND SICH DEM VORGEHEN VON ENGLAND ANSCHLIEßEN SOLLTE
21 Welpen aus einem Kofferraum gerettet Foto: Bundespolizei