Animal Hoarding ....geht es nun weiter ? vom 21.05.2019
Beschreibung
Der Ein oder Andere wird sich noch an den Animal Hoarding Fall im August letzten Jahres erinnern der auch unseren Verein ettliche Einsätze bescherte. Der Fall war besonders schwerwiegend und wurde auch von dem deutschen Tierschutzbund Anzeige gebracht. Leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis:
Das Verfahren wurde eingestellt!
Und das obwohl die Tiere eindeutig in einem furchtbaren Zustand aus dem Haus gerettet worden sind. Für viele Katzen kam die Rettung schon zu spät und sie sind auf Grund der katastrophalen Haltungsbedingungen gestorben, und dies obwohl die Tiere bestmoeglich ärztlich versorgt wurden!
Hier ein kleiner Auszug der Strafanzeige:
„Die Haltungszustände wurden vom Veterinäramt als tierschutzwidrig eingestuft. Bei vereinzelten Tieren konnten offensichtliche Krankheitssymptome festgestellt werden, die daraus schließen lasse, dass die Tiere länger anhaltende Schmerzen und Leiden erlitten haben. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte dies zumindest billigend in Kauf genommen hat!“
Und hier die Erklärung warum das Verfahren eingestellt worden ist:
„Nach den Gesamtzuständen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte in der Situation im Hause der Aufzucht und der Haltung der Tiere völlig überfordert war. Seine Bemühungen mit den einzelnen Tieren zum Tierarzt zu gehen und seine Einstellungen über die Wichtigkeit der Tiere für ihn legen den Schluss nahe, dass er grundsätzlich um das Wohlergehen der Tiere besorgt war. Den Erhalt eines solchen jedoch nicht bewerkstelligen konnte. Angesichts der Gesamtsituation ist vorliegend nicht ausschließbar, dass bei dem Beschuldigten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schuldunfähigkeit gegeben ist. Da ein Kosten- und Zeitintensives Sachverständigengutachten im vorliegenden Fall, auch angesichts der Tatsache, dass die Veterinärbehörde die Katzen aus dem Haushalt genommen hat, nicht verhältnismäßig ist, ist die Einstellung nach §153 Abs. 1 StPO in der Sache angemessen.“
Mit anderen Worten: Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Veterinäramt „zu schnell“ eingegriffen hat und man nun keinen Missbrauch mehr feststellen kann. Das Schlimmste an allem ist, dass der Mann immer noch Tiere hält! Es ändert sich einfach nichts, er wird wieder nicht in der Lage sein die Tiere ordnungsgemäß zu halten. Die Tiere werden wieder vor sich hin krepieren, bis das Veterinäramt sich wieder einschalten „darf“ und laut Gesetzgebung sind uns die Hände gebunden.
Das ist mal wieder ein herber Rückschritt für alle die sich für den Tierschutz einsetzten.